Schulrat
Seit das neue Bildungsgesetz in Kraft ist, heissen wir nicht mehr Schulpflege sondern Schulrat. Wir haben folgende Aufgaben:
- Die Anliegen der Erziehungsberechtigten und der Trägerschaft werden in die Schule eingebracht.
- Die Anliegen der Schule werden gegenüber der Trägerschaft und der Öffentlichkeit vermittelt.
- Ist Anstellungsbehörde der Schulleitung;
- Nimmt auf Antrag der Schulleitung die unbefristete Anstellung von Lehrerinnen und Lehrern vor;
- Genehmigt das Schulprogramm;
- Gewährleistet die Umsetzung von Evaluationsergebnissen;
- Ist Beschwerde- und Rekursinstanz bei Entscheiden der Schulleitung;
- Ist Entscheidungsinstanz im Schulausschlussverfahren.
Der Schulrat ist bestrebt das Beste für die Primarschule Wahlen zu bieten.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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