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Steuerrechtliche Auskünfte

Steuerverwaltung Baselland
Rheinstrasse 33
4410 Liestal

Tel.: 061 552 51 20
E-Mail: steuerverwaltung@bl.ch

Die Steuererklärungen werden nicht bei der Gemeinde eingereicht. Die Steuererklärungen sind an die aufgedruckte Stelle beim mitgelieferten Rückantwortcouvert einzureichen!
Sie erleichtern uns damit die Arbeit die bei uns eingereichten Couverts nach Liestal weiterzuleiten. Weiter erfahren sie schneller, wieviel Ihre Steuerbelastung beträgt. Sofern Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhalten können, richten Sie bitte noch innerhalb der Abgabefrist ein begründetes schriftliches Gesuch um Fristerstreckung an die Veranlagebehörde in Liestal. Fristerstreckungen sind möglich bis längstens 30. November des Steuerjahres.

Wenn Sie beim Bezahlen Ihrer Steuern die vorgedruckten Originaleinzahlungsscheine benützen, erleichtern Sie uns den Verwaltungsaufwand entscheidend und vermeiden zudem das Risiko von Zinsnachbelastungen zufolge verspäteter Zahlungen. Dafür danken wir Ihnen bestens.

Preis

gratis

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