Einbürgerungsverfahren
Für die Einbürgerung ist die Einwohnergemeindeversammlung zuständig. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt.
Gesuchformulare für die Einreichung des Gesuches sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich.
Direkter Kontakt und weitere Informationen:
Amt für Migration und Bürgerrecht
Tel. 061 552 51 61
afmb@bl.ch
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bürgerrechtsabteilung | 061 766 50 50 | info@gemeinde-wahlen.ch |