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Einbürgerungsverfahren

Besitzen sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben? Oder sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Wahlen erhalten?

Für die Einbürgerung ist die Einwohnergemeindeversammlung zuständig. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt.

Gesuchformulare für die Einreichung des Gesuches sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich.

Self-Check Erfahren Sie in wenigen Klicks, ob Sie die wichtigsten Kriterien für eine erleichterte Einbürgerung erfüllen.

 

Direkter Kontakt und weitere Informationen:
Amt für Migration und Bürgerrecht
Tel. 061 552 51 61
afmb@bl.ch

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