Todesfall / Bestattungen
Wir unterstützen die Hinterbliebenen bei Todesfällen bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und treffen die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation. Selbstverständlich stehen wir den Angehörigen für weitere Belange bei.
Die Angehörigen werden gebeten, sich möglichst bald an ein Bestattungsinstitut Ihrer Wahl zu wenden und sich mit der vom Arzt ausgestellten Todesbescheinigung* bei der Gemeinde zu melden.
*Ärztliche Todesbescheinigung besorgen:
- Stirbt die Person in einer Institution wie in einem Spital, einem Heim so lässt dieses die ärztliche Todesbescheinigung automatisch ausstellen.
- Stirbt eine Person eines natürlichen Todes ausserhalb einer solchen Institution, zum Beispiel zu Hause, rufen Sie entweder die Hausärztin, den Hausarzt, die Notfallärztin oder den Notfallarzt (Tel. 144). Diese oder dieser wird den Tod feststellen und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellen.
- Wurde der Tod durch einen Unfall oder ein Delikt verursacht, so müssen Sie zur Klärung des genauen Hergangs die Polizei informieren.
Meldung bei der Gemeindeverwaltung
Stirbt eine Person so müssen die Angehörigen den Todesfall innerhalb von zwei Tagen der zuständigen Behörde melden. In der Regel ist das Zivilstandsamt des Sterbeortes und die Einwohnergemeinde. Bitte melden Sie sich darum so bald als möglich bei der uns. Dafür können Sie auch ausserhalb unserer Öffnungszeiten vorbeikommen (Glocke bei der Eingangstüre benutzen). Eine Voranmeldung per Telefon 061 766 50 50 erleichtert uns die Arbeit. Die meldende Person muss dazu in der Regel folgende Dokumente vorlegen:
- ärztliche Todesbescheinigung (Original, wenn zu Hause verstorben)
- Familienbüchlein (wenn vorhanden)
- Todesmeldung der Spital- oder Heimverwaltung (wenn vorhanden)
- Adressen aller gesetzlichen Erben
- Niederlassungsbewilligung/Aufenthaltsbewilligung (bei ausländischen Staatsangehörigen)
Weitere Hinweise und Ratschläge finden Sie in unserer Broschüre (Todesfall Was ist zu tun?)
Preis
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Todesfall Was ist zu tun (PDF, 382.19 kB) | Download | 0 | Todesfall Was ist zu tun |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 061 766 50 50 | info@gemeinde-wahlen.ch |