Hundehaltung
In der Regel sind neu gehaltene Hunde innert 14 Tagen bei der Gemeindeverwaltung anzumelden.
In der beiliegenden Broschüre erhalten Sie die wichtigsten Informationen zur Anmeldung eines neuen Hundes in der Hundedatenbank AMICUS. Diese Anmeldung muss zusätzlich zur Anmeldung bei der Gemeindeverwaltung vorgenommen werden.
Die Weitergabe oder der Tod eines Hundes ist ebenfalls innert 14 Tagen der Gemeindeverwaltung zu melden.
Zugehörige Objekte
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Hundehaltung_Flyer_Amicus.pdf (PDF, 304.3 kB) | Download | 0 | Hundehaltung_Flyer_Amicus.pdf |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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