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Heimatschein/Heimatausweis

Der Heimatschein wird bei der Gemeindeverwaltung nicht mehr hinterlegt. Falls Sie diesen nicht zu Hause aufbewahrt haben und in eine Gemeinde in einem anderen Kanton wegziehen, muss beim Zivilstandsamt des Heimatortes ein neuer Heimatschein bestellt werden.

Begründen Sie in einer anderen Gemeinde eine Nebenniederlassung (z.B. bei Wochenaufenthalt), so müssen Sie den Heimatausweis auf der Gemeindeverwaltung abgeben. Der Heimatausweis wird von der Gemeinde ausgestellt, bei welcher Sie ordentlich angemeldet sind (Niederlassungsgemeinde).

Den Heimatausweis erhalten Sie gegen Gebühr auf der Gemeindeverwaltung.

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