Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde hat den gesetzlichen Auftrag, die ihr im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die im Gesetz vorgesehenen Massnahmen zum Schutz von minderjährigen und erwachsenen Personen anzuordnen.
Ihre wichtigsten Aufgaben sind:
Kinderschutz: Vaterschaft, Unterhaltsanspruch, Elterliche Sorge, Besuchsrecht, Kindesvermögen, Gefährdung des Kindeswohls, Adoptionsgesuche.
Erwachsenenschutz: Vertretung bei Urteilsunfähigkeit, Beistandschaft, Fürsorgerische Unterbringung, Vorsorgeaufträge, Patientenverfügungen, Gefährdungsmeldung, private Mandatsträger.
Alle Meldungen für Erwachsene, Gefährdungsmeldungen für Kinder und Jugendliche der Schulen, der Polizei oder von Nachbarn müssen direkt bei der KESB eingereicht werden. Die KESB Laufental beantwortet auch gerne Ihre Fragen im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes.
Weitere Informationen unter www.kesb-bl.ch
KESB Laufental
Bahnhofstrasse 6
4242 Laufen
Telefon: 061 599 85 40
E-Mail: laufental@kesb-bl.ch
Telefon- und Schalteröffnungszeiten
Montag - Freitag // 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Mittwoch // 13:30 - 16:00 Uhr
Personen
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
---|