Identitätskarte
Identitätskartenbestellung
IDK-Antrag
Wer eine IDK benötigt, beantragt diese persönlich bei unserer Einwohnerkontrolle. Minderjährige oder Bevormundete müssen in Begleitung ihres gesetzlichen Vertreters vorsprechen.
Kinder ab 7 Jahren müssen den Antrag ebenfalls unterzeichnen.
Formalitäten
Mitzubringen sind die alte IDK und ein aktuelles Passfoto 35 mm x 45 mm auf Fotopapier. Die IDK ist sofort zu bezahlen.
Ausstellungsdauer
Die Ausstellung der IDK dauert etwa 10 Arbeitstage.
Lieferung
Die IDK wird von der Herstellerfirma mit eingeschriebener Post direkt an den/die Einwohner/in zugestellt.
Gültigkeitsdauer
Personen bis 18. Altersjahr: 5 Jahre
Personen ab 18. Altersjahr: 10 Jahre
IDK-Verlust
Die Inhaberin oder der Inhaber eines Ausweises hat einen Verlust der örtlichen Polizei mit Angabe von IDK-Nummer und Ausstellungsdatum anzuzeigen. Diese Verlustmeldung muss bei der Antragsstellung eines neuen Ausweises abgegeben werden.
Gebühren
IDK für Kinder Fr. 35.--
IDK für Erwachsene Fr. 70.--
Portokosten von Fr. 5.-- pro Ausweis sind inklusive.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Einwilligungserklärung_formular2022 (PDF, 684.89 kB) | Download | 0 | Einwilligungserklärung_formular2022 |
Kriterien für die Annahme von Fotos für Pässe und Identitätskarten (PDF, 1.46 MB) | Download | 1 | Kriterien für die Annahme von Fotos für Pässe und Identitätskarten |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 061 766 50 50 | info@gemeinde-wahlen.ch |