Todesfall / Bestattungen
Wir unterstützen die Hinterbliebenen bei Todesfällen bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und treffen die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation. Selbstverständlich stehen wir den Angehörigen für weitere Belange bei.
Die Angehörigen werden gebeten, sich möglichst bald mit der vom Arzt ausgestellten Todesbescheinigung* beim Zivilstandsamt und der Gemeinde zu melden und sich an ein Bestattungsinstitut Ihrer Wahl zu wenden.
*Ärztliche Todesbescheinigung besorgen
- Stirbt die Person in einer Institution wie in einem Spital, einem Heim so lässt diese die ärztliche Todesbescheinigung automatisch ausstellen.
- Stirbt eine Person eines natürlichen Todes ausserhalb einer solchen Institution, zum Beispiel zu Hause, rufen Sie entweder die Hausärztin, den Hausarzt, die Notfallärztin oder den Notfallarzt (Tel. 144). Diese oder dieser wird den Tod feststellen und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellen.
- Wurde der Tod durch einen Unfall oder ein Delikt verursacht, so müssen Sie zur Klärung des genauen Hergangs die Polizei informieren.
Todesfall melden
- Stirbt eine Person so müssen die Angehörigen den Todesfall innerhalb von zwei Tagen der zuständigen Behörde melden. In der Regel ist das Zivilstandsamt des Sterbeortes und die Einwohnergemeinde.
- Die meldende Person muss dazu in der Regel folgende Dokumente vorlegen: ärztliche Todesbescheinigung und Familienbüchlein (wenn vorhanden)
Preis
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Todesfall Was ist zu tun (PDF, 382.19 kB) | Download | 0 | Todesfall Was ist zu tun |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 061 766 50 50 | info@gemeinde-wahlen.ch |