Hundehaltung
In der Regel sind neu gehaltene Hunde innert 14 Tagen bei der Gemeindeverwaltung anzumelden.
In der beiliegenden Broschüre erhalten Sie die wichtigsten Informationen zur Anmeldung eines neuen Hundes in der Hundedatenbank AMICUS. Diese Anmeldung muss zusätzlich zur Anmeldung bei der Gemeindeverwaltung vorgenommen werden.
Die Weitergabe oder der Tod eines Hundes ist ebenfalls innert 14 Tagen der Gemeindeverwaltung zu melden.
Benötigte Unterlagen für die Anmeldung:
- Impfbüchlein
- Nachweis Haftpflichtversicherung
Die Gemeinde registriert Sie als Hundehalter in AMICUS. Der Hund wird durch den Tierarzt in AMICUS registriert.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Hundehaltung_Flyer_Amicus.pdf (PDF, 304.3 kB) | Download | 0 | Hundehaltung_Flyer_Amicus.pdf |
Anmeldung Hund (PDF, 52.65 kB) | Download | 1 | Anmeldung Hund |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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