Sozialhilfe
Die GSHB 2 ist für den Vollzug der Gemeindeaufgaben gemäss dem kantonalen Sozialhilfegesetz verantwortlich. Dabei gilt, dass die ausgerichteten Unterstützungen und Kosten für Integrationsmassnahmen von der entsprechenden Niederlassungsgemeinde der unterstützten Person getragen werden.
Gemeinsame Sozialhilfebehörde (GSHB 2)
Bahnhofstrasse 30
4242 Laufen
Telefon: 061 766 30 58
E-Mail: gshb2@sozialdienste.ch