Abmeldung
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich spätestens 14 Tage nach dem Wegzugstag an unserem Schalter abmelden.
Wir benötigen folgende Unterlagen und Angaben von Ihnen:
- Wegzugsdatum
- neue Adresse
- Welche Personen sind betroffen (Bsp. bei Trennung)
- gültiges Ausweisdokument (Pass oder ID-Karte)
Wenn Sie keine Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen den Ausländerausweis.
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis. Sie haben auch die Möglichkeit, sich über den eUmzug abzumelden. Sollten Sie ins Ausland wegziehen, ist eine persönliche Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle erforderlich.
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 061 766 50 50 | info@gemeinde-wahlen.ch |