Gemeinderat
Der Gemeinderat ist befugt zum Erlass von
- Verordnungen zu Gemeindereglementen oder
ausdrücklich ermächtigt ist;
- Benützungs- und Gebührenordnungen für Gebäude, Anlagen
- Dienstvorschriften für das Gemeindepersonal.
In den Erlassen gemäss Punkt 1 und 2 kann er Ordnungsbussen androhen.
Der Gemeinderat beurteilt die in den Gemeindereglementen unter Strafe gestellten Uebertretungsbestände und Ordnungsverletzungen und verhängt die dort angedrohten Strafen.
Der Gemeinderat vertritt die Einwohnergemeinde.
Kontakt
GemeinderatLaufenstrasse 2
4246 Wahlen
Tel. 061 766 50 50
Fax 061 766 50 59
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